Erbschaftsteuer – verständlich erklärt

Wenn eine Person durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis Vermögen erhält, fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an. Besteuert wird dabei nicht der gesamte Nachlass, sondern der individuelle Anteil des Erben. Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wie eng der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist und welchen Wert das geerbte Vermögen hat.

Steuerklassen und Freibeträge
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto günstiger die Steuerklasse und desto höher die Freibeträge. Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (niedrigste Steuersätze, höchste Freibeträge)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern
  • Steuerklasse III: Nicht verwandte Personen (höchste Steuerlast)


Beispiel:
Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Erst Beträge darüber hinaus werden versteuert.

 

Wie wird das Erbe bewertet?
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens:

  • Immobilien werden nach dem Verkehrswert berechnet.
  • Betriebsvermögen unterliegt speziellen Bewertungsverfahren.
  • Kunstwerke und Firmenanteile können individuell bewertet werden.


Gesetzliche Grundlagen
Die Erbschaftsteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Ergänzend dazu gibt es die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019) und amtliche Hinweise (ErbStH 2019), die mit Beispielen die Steuerberechnung erleichtern.

 

Wann muss Erbschaftsteuer gezahlt werden?
Sobald das Erbe den persönlichen Freibetrag übersteigt, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das zuständige Finanzamt ist das am Wohnsitz des Verstorbenen. Die Steuer ist spätestens sechs Monate nach dem Erbfall fällig.


Steuerbefreiungen und Vergünstigungen
Nicht jedes geerbte Vermögen muss versteuert werden. Steuerfreie Erbschaften sind zum Beispiel:

  • Familienheim: Ehepartner und Kinder können eine geerbte Immobilie steuerfrei übernehmen, wenn sie darin wohnen bleiben.
  • Betriebsvermögen: Unter bestimmten Bedingungen gibt es Steuervergünstigungen für Firmenerben.
  • Gemeinnützige Zwecke: Wird das Erbe an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben, fällt keine Steuer an.


Wie kann man Erbschaftsteuer vermeiden?
Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, ist eine Schenkung zu Lebzeiten. Da für Schenkungen dieselben Freibeträge gelten wie für Erbschaften, können diese alle zehn Jahre erneut genutzt werden, um große Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.

Fazit
Die Erbschaftsteuer kann Erben finanziell belasten. Durch kluge Planung, Nutzung von Freibeträgen und gezielte Schenkungen lässt sich die Steuer oft verringern oder vermeiden. Wer sich frühzeitig informiert, kann hohe Steuerzahlungen umgehen.

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