Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine vertraute Person beauftragen, wichtige Entscheidungen zu treffen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – etwa bei schwerer Krankheit oder im Alter. So lassen sich lange Verfahren vor dem Betreuungsgericht vermeiden. Wichtig: Die Vollmacht muss vor Eintritt der Hilfsbedürftigkeit erstellt werden und klar formuliert sein.

Rechte und Grenzen der Bevollmächtigten
Die beauftragte Person – meist ein Angehöriger oder enger Vertrauter – erhält durch die Vollmacht bestimmte Befugnisse. Diese reichen oft über Bankgeschäfte, medizinische Fragen bis hin zur Regelung von Wohnangelegenheiten.
Es ist entscheidend, ob die Vollmacht gegenüber Dritten wirksam sein soll (Außenverhältnis) oder nur intern zwischen den Beteiligten gilt (Innenverhältnis). Je nach Art der Vollmacht darf der Bevollmächtigte zum Beispiel Verträge abschließen oder nicht.

Vollmachten nach dem Todesfall
Viele wissen nicht: Eine Vorsorgevollmacht kann über den Tod hinaus gültig bleiben. Dann kann der Bevollmächtigte auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers handeln – etwa um Rechnungen zu begleichen oder Verträge zu kündigen. Problematisch wird es, wenn weitere Erben beteiligt sind.

Kommt es zu Unstimmigkeiten, haben die Erben das Recht auf: 

  • Einsicht in finanzielle Unterlagen
  • Auskunft über alle Handlungen
  • ggf. Rückforderung unrechtmäßig verwendeter Mittel

 

Besonders bei größeren Vermögenswerten oder unklaren Familienverhältnissen ist die Situation oft konfliktgeladen. 

Ausnahmefall: Ehepartner
Zwischen Ehegatten gelten oft andere Maßstäbe. Wenn sie sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilen, geht man meist davon aus, dass kein Misstrauen besteht. Die Gerichte sehen darin häufig einen Vertrauensbeweis, der Kontrollrechte durch Miterben ausschließt – es sei denn, es bestehen begründete Zweifel am Verhalten des überlebenden Ehepartners.

Pflege, Geld und Beweislast
Wer einen älteren Menschen betreut und gleichzeitig als Bevollmächtigter handelt, muss sorgsam mit Geld und Vermögen umgehen. Besonders kritisch ist es, wenn Ausgaben vom Konto des Vollmachtgebers getätigt wurden.
Ohne Nachweise wie Quittungen oder Kontoauszüge droht im Erbfall die Pflicht zur Rückerstattung. Auch erhaltene Geschenke müssen klar belegt werden, sonst können sie als unrechtmäßige Bereicherung gelten.

Streit vermeiden durch klare Zusatzregelungen
Um Missverständnisse oder Vorwürfe zu vermeiden, sollten ergänzend zur Vollmacht schriftliche Absprachen getroffen werden. Diese regeln:

  • Vergütung oder Aufwandsentschädigung
  • Pflichten und Grenzen der beauftragten Person
  • klare Vorgaben zur Verwendung von Geldern

 

Solche Vereinbarungen sollten außerhalb der Vollmacht dokumentiert werden, sind aber für Erben ebenfalls bindend.

Fazit
Eine durchdachte Vorsorgevollmacht schafft Klarheit und entlastet Angehörige. Um spätere Konflikte zu verhindern, sollten Handlungsspielräume klar geregelt, Vertrauenspersonen mit Bedacht gewählt und wichtige Punkte schriftlich festgehalten werden. 

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