Rechtsformwechsel eines Unternehmens
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine zentrale unternehmerische Entscheidung. Da sich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen stetig ändern, kann es notwendig sein, die ursprüngliche Rechtsform anzupassen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn die bestehende Struktur nicht mehr den Anforderungen entspricht oder neue strategische Ziele verfolgt werden.

 

Gründe für einen Rechtsformwechsel
Es gibt verschiedene Beweggründe für eine Änderung der Rechtsform:

  • Steuerliche Vorteile: Eine neue Rechtsform kann Steuervergünstigungen mit sich bringen.
  • Optimierung der Finanzierung: Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erleichtert die Kapitalaufnahme an der Börse, während eine Personengesellschaft die Kreditwürdigkeit verbessern kann.
  • Haftungsbegrenzung: Um persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren, kann ein Wechsel in eine Kapitalgesellschaft ratsam sein.
  • Unternehmensnachfolge: Ein Rechtsformwechsel kann die Übergabe an die nächste Generation erleichtern.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein Rechtsformwechsel kann entweder nach den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes (UmwG) oder außerhalb dieses Gesetzes erfolgen. Zu den nicht vom UmwG erfassten Fällen gehört beispielsweise der Wechsel von einer OHG in eine KG oder von einer GbR in eine Personenhandelsgesellschaft.

Das UmwG ermöglicht Unternehmen einen strukturierten Wechsel und erlaubt die Umwandlung folgender Rechtsformen:

  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
  • Partnerschaftsgesellschaften
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Rechtsfähige Vereine

 

Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Zielrechtsform:
In der Regel sind nur bestimmte Gesellschaftsformen für den Wechsel zugelassen, insbesondere Kapital- und Personengesellschaften.

 

Ablauf eines Rechtsformwechsels
Der Prozess gliedert sich in drei Phasen:

Vorbereitungsphase:

  • Prüfung der Umwandlungsberechtigung und der neuen Rechtsform
  • Klärung, ob Gesellschafter auf formale Anforderungen verzichten können
  • Falls ein Betriebsrat besteht, ist dieser frühzeitig zu informieren

Beschlussphase:

  • Der Wechsel muss in einer Gesellschafterversammlung beschlossen werden
  • Eine 75 %-Mehrheit der Stimmen oder des vertretenen Kapitals ist erforderlich
  • Besondere Zustimmungspflichten gelten für Gesellschafter, die nach der Umwandlung persönlich haften würden

Eintragungsphase:

  • Anmeldung des Formwechsels im Handelsregister
  • Falls Grundbesitz vorhanden ist, müssen die Grundbücher aktualisiert werden

 

Fazit
Ein Rechtsformwechsel ermöglicht Unternehmen, sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Er kann steuerliche Vorteile bieten, Haftungsrisiken minimieren und neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen. Dank des Umwandlungsgesetzes ist der Prozess klar strukturiert und kann mit guter Vorbereitung effizient umgesetzt werden.

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