Telefonische Ersteinschätzung

02151 / 76967-40

Telefonische Ersteinschätzung

02151 / 76967-40

Unsere letzten Erbrechtsfälle

Lernen Sie aus unseren Fallstudien, wie wir Erbrechtsprobleme effektiv lösen. Erfahren Sie mehr über unsere maßgeschneiderten Strategien und rechtlichen Erfolge.

Ein kurzer Überblick über unsere Methoden zur effektiven Gestaltung von Testamenten und Erbschaftssteuern. ‘Güterstandsschaukel’ – eine Strategie zur Reduzierung der Steuerbelastung durch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen zu Lebzeiten. Ziel ist es, die Steuerlast durch den Anspruch auf Zugewinnausgleich nach dem Ableben eines Partners, insbesondere für vermögende Ehepaare mit umfangreichem Immobilien- und Unternehmensvermögen, zu minimieren.

Unser Ansatz: Durchführung des lebzeitigen Zugewinnausgleichs, welcher den bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und anschließend neu begründet wird. Diese sogenannte ‘Güterstandsschaukel’ erfolgt unter notarieller Aufsicht und umfasst ebenfalls die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch unsere Fachexperten.

Ergebnis: Eine signifikante Reduzierung der Steuerbelastung für die Ehefrau, die den Zugewinnausgleich bereits zu Lebzeiten geltend machen konnte. Dies wurde du

Entwicklung eines maßgeschneiderten Testaments für einen erfolgreichen Unternehmer mit beträchtlichem jährlichen Gewinn über 1,0 Millionen Euro, der zugleich eine Familie zu versorgen hat.

Problemstellung: Das inhabergeführte Unternehmen des Mandanten generiert hohe Erträge, was ein unkalkulierbares Risiko für eine potenziell hohe Erbschaftssteuerlast darstellt.

Lösungsansatz: Zur Absicherung wurde ein gemeinschaftliches Testament von den Eheleuten erstellt, in dem eine noch zu gründende Familienstiftung als Haupterbin des Unternehmensvermögens eingesetzt wird. Das gesamte Privatvermögen geht als Vermächtnis an die Ehefrau. Ein Partner der Steuerberatungskanzlei St-B-K wurde als Testamentsvollstrecker bestimmt, um nach dem Erbfall sowohl die Unternehmensführung sicherzustellen als auch die Stiftung zu etablieren.

Ergebnis: Durch diese Strukturierung wird die Erbschaftsteuerbelastung effektiv auf die Stiftung übertragen, wodurch das Privatvermögen der Ehefrau gesichert ist. Die Unternehmenskontinuität ist durch die Stiftung gewährleistet, und die Erträge können an die Nachkommen weitergeleitet werden.

Aufgabenstellung: Ein ertragreiches Einzelunternehmen, geführt vom Vater, soll in die Hände des Sohnes übergehen, ohne dabei Erbschafts- oder Einkommensteuer zu generieren. Zusätzlich ist eine Beschränkung der Haftung erforderlich.

Strategische Umsetzung: Zur Realisierung dieser Ziele wurde eine GmbH & Co. KG gegründet. Diese Gesellschaftsform wurde gewählt, um die Haftungsrisiken zu minimieren. Vater und Sohn wurden als gleichberechtigte Partner mit jeweils 50 % Beteiligung in die KG aufgenommen. Die Überführung des Einzelunternehmens in die KG erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016 gemäß dem Umwandlungsgesetz.

Ergebnis: Durch die Umwandlung ist der Sohn nun zur Hälfte am Gewinn beteiligt und die GmbH & Co. KG genießt den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Die Umstrukturierung löste keine zusätzlichen Steuern aus. Der Gesellschaftsvertrag der KG wurde so gestaltet, dass er flexible Regelungen hinsichtlich Stimmrechten, Vergütungen für geschäftsführende Tätigkeiten und Erbfolge enthält, die die Interessen beider Generationen, Vater und Sohn, optimal berücksichtigen.

Aufgabenstellung: Die Aufgabe bestand darin, eine tief zerstrittene Erbengemeinschaft, die durch interne Konflikte, rechtliche Auseinandersetzungen und gegenseitige Strafanzeigen geprägt war, aufzulösen. Das Ziel war es, eine rechtssichere und steueroptimierte Teilung des Erbes zu erreichen, wobei insbesondere Immobilien und gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betroffen waren, sowie den Familienfrieden so weit wie möglich zu wahren.

Lösungsansatz: Durchführung zahlreicher Verhandlungstermine mit allen beteiligten Erben und deren Rechtsberatern, um ein umfassendes und steueroptimiertes Auseinandersetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigte auch Vorausempfänge der Erben, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

Ergebnis: Die umfassenden Verhandlungen führten zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen wurde gerecht unter den Erben aufgeteilt, was zur Beendigung der zahlreichen gerichtlichen Prozesse beitrug. Dieses Ergebnis stellte einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Familienfriedens dar.

Ein kurzer Überblick über unsere Methoden zur effektiven Gestaltung von Testamenten und Erbschaftssteuern. ‘Güterstandsschaukel’ – eine Strategie zur Reduzierung der Steuerbelastung durch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen zu Lebzeiten. Ziel ist es, die Steuerlast durch den Anspruch auf Zugewinnausgleich nach dem Ableben eines Partners, insbesondere für vermögende Ehepaare mit umfangreichem Immobilien- und Unternehmensvermögen, zu minimieren.

Unser Ansatz: Durchführung des lebzeitigen Zugewinnausgleichs, welcher den bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und anschließend neu begründet wird. Diese sogenannte ‘Güterstandsschaukel’ erfolgt unter notarieller Aufsicht und umfasst ebenfalls die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch unsere Fachexperten.

Ergebnis: Eine signifikante Reduzierung der Steuerbelastung für die Ehefrau, die den Zugewinnausgleich bereits zu Lebzeiten geltend machen konnte. Dies wurde du

Entwicklung eines maßgeschneiderten Testaments für einen erfolgreichen Unternehmer mit beträchtlichem jährlichen Gewinn über 1,0 Millionen Euro, der zugleich eine Familie zu versorgen hat.

Problemstellung: Das inhabergeführte Unternehmen des Mandanten generiert hohe Erträge, was ein unkalkulierbares Risiko für eine potenziell hohe Erbschaftssteuerlast darstellt.

Lösungsansatz: Zur Absicherung wurde ein gemeinschaftliches Testament von den Eheleuten erstellt, in dem eine noch zu gründende Familienstiftung als Haupterbin des Unternehmensvermögens eingesetzt wird. Das gesamte Privatvermögen geht als Vermächtnis an die Ehefrau. Ein Partner der Steuerberatungskanzlei St-B-K wurde als Testamentsvollstrecker bestimmt, um nach dem Erbfall sowohl die Unternehmensführung sicherzustellen als auch die Stiftung zu etablieren.

Ergebnis: Durch diese Strukturierung wird die Erbschaftsteuerbelastung effektiv auf die Stiftung übertragen, wodurch das Privatvermögen der Ehefrau gesichert ist. Die Unternehmenskontinuität ist durch die Stiftung gewährleistet, und die Erträge können an die Nachkommen weitergeleitet werden.

Aufgabenstellung: Ein ertragreiches Einzelunternehmen, geführt vom Vater, soll in die Hände des Sohnes übergehen, ohne dabei Erbschafts- oder Einkommensteuer zu generieren. Zusätzlich ist eine Beschränkung der Haftung erforderlich.

Strategische Umsetzung: Zur Realisierung dieser Ziele wurde eine GmbH & Co. KG gegründet. Diese Gesellschaftsform wurde gewählt, um die Haftungsrisiken zu minimieren. Vater und Sohn wurden als gleichberechtigte Partner mit jeweils 50 % Beteiligung in die KG aufgenommen. Die Überführung des Einzelunternehmens in die KG erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016 gemäß dem Umwandlungsgesetz.

Ergebnis: Durch die Umwandlung ist der Sohn nun zur Hälfte am Gewinn beteiligt und die GmbH & Co. KG genießt den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Die Umstrukturierung löste keine zusätzlichen Steuern aus. Der Gesellschaftsvertrag der KG wurde so gestaltet, dass er flexible Regelungen hinsichtlich Stimmrechten, Vergütungen für geschäftsführende Tätigkeiten und Erbfolge enthält, die die Interessen beider Generationen, Vater und Sohn, optimal berücksichtigen.

Problemstellung: Durchsetzung der Forderungen einer von uns vertretenen Erbengemeinschaft und gleichzeitige Abwehr der Gegenforderungen einer Ehefrau aus der ersten Ehe des Erblassers.

Vorgehensweise: Um eine effiziente Lösung zu erreichen, wurde der Fall in ein gerichtliches Mediationsverfahren überführt. Sowohl die Klage der Erbengemeinschaft als auch die Widerklage der Ehefrau wurden im Rahmen dieses Verfahrens behandelt, wobei mehrere Termine zur Klärung der Sachverhalte und zur Verhandlung der Ansprüche anberaumt wurden.

Ergebnis: Das Mediationsverfahren endete mit einem Vergleich, der von beiden Seiten als wirtschaftlich vertretbar angesehen wurde. Dieser Abschluss des Verfahrens hat nicht nur den Prozess beschleunigt, sondern auch erhebliche Kosten für Anwälte und Gerichtsgebühren eingespart. Der Streit konnte somit effizient und zur Zufriedenheit beider Parteien beigelegt werden.

Aufgabenstellung: Kontinuierliche rechtliche Begleitung einer Erbin im Rahmen einer multimillionen Euro schweren Erbschaft, die vorrangig aus Miet-Immobilien besteht, die teilweise durch Gesellschaften gehalten werden. Die Beratung erstreckt sich über die Gebiete des Erb-, Immobilien-, Miet- und Gesellschaftsrechts.

Lösungsansatz: Die Beratung umfasste die Durchführung eines Vergleichs mit Pflichtteilsberechtigten, die aktive Begleitung der Erbin bei Gesellschafterversammlungen sowie die gesellschaftsrechtliche Beratung. Zusätzlich wurde die Gestaltung von Mietverträgen übernommen und die Interessen der Erbin gegenüber dem Testamentsvollstrecker vertreten.

Ergebnis: Die Pflichtteilsberechtigten wurden erfolgreich abgefunden. Darüber hinaus wurde ein langfristiges Konzept zur Verwaltung des Nachlassvermögens im Rahmen der Dauer-Testamentsvollstreckung entwickelt, das die nachhaltige Sicherung und Wertsteigerung des Immobilienvermögens gewährleistet.

Problemstellung: Ein Testamentsvollstrecker ist aufgrund von nachgewiesener Veruntreuung von Erbenvermögen sowie Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Amtsführung zu entfernen.

Maßnahmen: Einleitung und Durchführung eines Entlassungsverfahrens beim zuständigen Nachlassgericht, um den Testamentsvollstrecker aus seinem Amt zu entbinden.

Ergebnis: Die gerichtliche Entscheidung führte zur Entfernung des Testamentsvollstreckers aus seinem Amt. Ein neu bestellter Ersatztestamentsvollstrecker hat die Verwaltung des Nachlasses übernommen und führt die Geschäfte zur vollsten Zufriedenheit aller Erben fort.

Aufgabenstellung: Ein Testamentsvollstrecker benötigt spezialisierte Unterstützung zur Bewältigung seiner anspruchsvollen Aufgaben bei der Verwaltung eines Nachlasses, der bedeutende Immobilien- und Gesellschaftsvermögen umfasst.

Lösungsansatz: Entwicklung und Implementierung eines detaillierten Konzepts für die Erbauseinandersetzung, das sowohl immobilienrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigt.

Ergebnis: Das maßgeschneiderte Auseinandersetzungskonzept wurde erfolgreich umgesetzt. Die Erbengemeinschaft konnte das umfangreich und komplex strukturierte Vermögen effektiv und gerecht unter den Erben aufteilen.

Aufgabenstellung: Ziel ist die steueroptimierte Übertragung eines umfangreichen Immobilienvermögens an die nächste Generation.

Lösungsansatz: Konzipierung und Umsetzung einer vorweggenommenen Erbfolge. Dies umfasst die Schenkung des Vermögens unter Einräumung von Nießbrauchsvorbehalten sowie Renten- und Pflegeklauseln. Zusätzlich wurde ein Pflichtteilsverzicht von der erbberechtigten Generation eingeholt.

Ergebnis: Die Schenkungs- und Erbschaftsteuerlast wurde durch die konsequente Nutzung aller verfügbaren Freibeträge minimiert. Die Kontrolle über das Vermögen bleibt durch die eingeräumten Nießbrauchsvorbehalte und Rückforderungsklauseln bei der älteren Generation, wodurch eine effektive und sichere Übertragung gewährleistet wird.

Die Aufgabe: Eine stark zerstrittene Erbengemeinschaft, die untereinander gerichtliche Prozesse führt, steueroptimiert auseinander setzen und möglichst Wahrung des Familienfriedens bei Befriedigung der Nachlassgläubiger.

Die Lösung: Zahlreiche Verhandlungstermine und Erarbeitung eines steueroptimierten Auseinandersetzungskonzepts (Erbteilskaufvertrag).

Das Ergebnis: Abschluss des Erbteilskaufvertrags und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit Folge, dass die zerstrittenen Erben wieder miteinander reden können und die Erben die unterschiedlichen Nachlassgläubiger befriedigen, Abwendung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.

Aufgabenstellung: Sicherstellung der Rechte eines Mandanten, der in einem der mehreren widersprüchlichen Testamente als Erbe aufgeführt ist.

Lösungsansatz: Einleitung einer Erbteilungsklage gegen andere potenzielle Erben, die ebenfalls Ansprüche an den Nachlass stellen. Zur Lösungsfindung wurde eine gerichtliche Mediation durchgeführt.

Ergebnis: Im Rahmen der Mediation wurde ein wirtschaftlich sinnvoller Kompromiss erreicht. Der Mandant erhielt eine finanzielle Entschädigung im Austausch für den Verzicht auf die potentielle Erbenposition, wodurch der Rechtsstreit einvernehmlich und effizient beigelegt wurde.

Aufgabenstellung: Die Aufgabe bestand darin, eine tief zerstrittene Erbengemeinschaft, die durch interne Konflikte, rechtliche Auseinandersetzungen und gegenseitige Strafanzeigen geprägt war, aufzulösen. Das Ziel war es, eine rechtssichere und steueroptimierte Teilung des Erbes zu erreichen, wobei insbesondere Immobilien und gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betroffen waren, sowie den Familienfrieden so weit wie möglich zu wahren.

Lösungsansatz: Durchführung zahlreicher Verhandlungstermine mit allen beteiligten Erben und deren Rechtsberatern, um ein umfassendes und steueroptimiertes Auseinandersetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigte auch Vorausempfänge der Erben, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

Ergebnis: Die umfassenden Verhandlungen führten zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen wurde gerecht unter den Erben aufgeteilt, was zur Beendigung der zahlreichen gerichtlichen Prozesse beitrug. Dieses Ergebnis stellte einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Familienfriedens dar.

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02151 / 76967-40

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstellen der Rechtsberatung
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Haagstraße 18
47441 Moers

Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!