Berliner Testament und Erbschaftsteuer: Das Problem mit betagten Vermächtnissen
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist eine gängige Form des gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Die Jastrowsche Klausel – Schutz für den überlebenden Ehepartner
Mit der Jastrowschen Klausel soll verhindert werden, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils sofort ihren Pflichtteil verlangen. Fordert ein Kind dennoch seinen Pflichtteil, erbt es vom zweiten Elternteil ebenfalls nur den Pflichtteil. Kinder, die auf ihren Pflichtteil verzichten, erhalten stattdessen ein betagtes Vermächtnis. Dieses wird erst mit dem Tod des zweiten Elternteils fällig.
Steuerliche Auswirkungen betagter Vermächtnisse
Ein betagtes Vermächtnis zählt erst zum Nachlass des zweiten Elternteils, weil es erst dann fällig wird. Deshalb kann der überlebende Ehegatte es nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Die Kinder müssen es jedoch nach dem Tod des zweiten Elternteils als Erwerb versteuern.
Gerichtsfall: Streit um die Erbschaftsteuer
Ausgangslage:
- Ein Ehepaar setzt sich in einem Berliner Testament gegenseitig als Erben ein.
- Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Zwei der Kinder werden enterbt.
- Nach dem Tod des Vaters fordern die enterbten Kinder ihren Pflichtteil. Die Klägerin und ihre Geschwister verzichten und erhalten stattdessen ein betagtes Vermächtnis.
Erbschaftsteuerbescheid führt zum Streit:
- Nach dem Tod der Mutter verlangt das Finanzamt Erbschaftsteuer auf das betagte Vermächtnis der Klägerin.
- Die Klägerin argumentiert, dass das Vermächtnis bereits beim Tod des Vaters hätte besteuert werden müssen.
- Sie fordert, das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen.
Gerichtsentscheidung: Keine Doppelbesteuerung
Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof (BFH) wiesen die Klage ab:
- Beim Tod des Vaters: Das gesamte Erbe ging ohne Abzug des Vermächtnisses auf die Mutter über.
- Beim Tod der Mutter: Das Vermächtnis wurde an die Klägerin ausgezahlt. Sie musste es versteuern, konnte aber die Vermächtnisschuld als Nachlassverbindlichkeit abziehen.
- Es gab keine doppelte Besteuerung, sondern zwei getrennte Erbfälle.
Ergebnis: Erbschaftsteuer fällt zweimal an
Durch die Jastrowsche Klausel kann Erbschaftsteuer zweimal anfallen:
Beim Tod des ersten Elternteils wird das gesamte Erbe auf den überlebenden Ehepartner übertragen.
Beim Tod des zweiten Elternteils müssen die Kinder das Vermächtnis versteuern.
Das mag für die Erben steuerlich ungünstig sein, ist aber rechtlich korrekt. Die Regelung sichert dem überlebenden Ehepartner finanzielle Mittel bis zu seinem Tod.