Die Körperschaftsteuer ist eine Abgabe, die für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften gilt. Sie wird auf den erwirtschafteten Gewinn eines Unternehmens erhoben und ist mit der Einkommensteuer für natürliche Personen vergleichbar. Die rechtlichen Grundlagen sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) festgelegt.

Wie hoch ist die Steuer und wie wird sie berechnet?
Unternehmen zahlen 15 % Körperschaftsteuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Darüber hinaus wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Steuer erhoben. Dadurch ergibt sich eine gesamte Steuerbelastung von 15,825 %. Grundlage der Berechnung ist der steuerlich angepasste Gewinn laut Handelsbilanz.

Bei der Festsetzung der Steuer können folgende Punkte angerechnet werden: 

  • Vorauszahlungen, die bereits geleistet wurden
  • Kapitalertragsteuer, die abgeführt wurde
  • Anrechenbare ausländische Steuern

 

Wer ist steuerpflichtig?
Kapitalgesellschaften und juristische Personen unterliegen der Steuerpflicht. Dabei gibt es zwei Arten: 

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Betrifft Unternehmen mit Sitz oder Verwaltung in Deutschland, die ihr gesamtes Einkommen versteuern müssen. 
  • Beschränkte Steuerpflicht: Gilt für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die jedoch inländische Einkünfte erzielen. 

 

Von der Steuer befreit sind gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und einige staatliche Unternehmen. 

Abgabe der Steuererklärung
Die Körperschaftsteuererklärung ist verpflichtend für unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen. Oft wird sie zusammen mit der Gewerbesteuererklärung eingereicht. Beschränkt steuerpflichtige Unternehmen sind davon ausgenommen, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen schreibt eine andere Vorgehensweise vor.
Die Steuerpflicht beginnt, sobald ein Unternehmen gegründet wird. Das Finanzamt muss darüber informiert werden, welche Tätigkeit das Unternehmen ausübt und wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden. 

Beispielhafte Berechnung
Ein Unternehmen erwirtschaftet einen Gewinn von 100.000 Euro. Daraus ergibt sich folgende Steuerlast: 

  • Körperschaftsteuer: 15.000 Euro (15 %) 
  • Solidaritätszuschlag: 825 Euro (5,5 % auf die Steuer) 
  • Gesamtsteuerbetrag: 15.825 Euro 

 

Dieser Betrag wird in der Buchhaltung als Steueraufwand erfasst. Falls noch kein Steuerbescheid vorliegt, erfolgt die vorläufige Buchung als Steuerrückstellung.

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